Erklärung zur Barrierefreiheit Ortsgemeinde Zettingen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL www.zettingen.de veröffentlichten Website der Ortsgemeinde Zettingen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf [Unzutreffendes streichen]

  • einer am 16.11.2024 durchgeführten Selbstbewertung

Aufgrund der Überprüfung ist die Website nicht mit den derzeit gültigen Vorgaben vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei

  • Die Webseite dient der Information. Sie wird ehrenamtlich gepflegt und laufend an die Anforderungen der BITV angepasst. Wir bemühen uns die Zugänglichkeit der Inhalte nach und nach sicherzustellen. . Neue Inhalte nach dem 01.07.2025 werden barrierefrei gestaltet. Satzungen werden nicht barrierefrei zugänglich gestaltet, da diese Inhalte nach § 2 Absätze 2 und 3 BITV 2.0 nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16.11.2024 erstellt und zuletzt am 14.06.2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter  info@zettingen.de an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

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